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2 Ws 339/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-07-24, 2 Ws 339/20
2 Ws 339/20Obergericht24.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-24
Aktenzeichen: 2 Ws 339/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0724.2WS339.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten werden der Staatskasse auferlegt.
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