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16 U 268/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-07-15, 16 U 268/19
16 U 268/19Obergericht15.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-15
Aktenzeichen: 16 U 268/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0715.16U268.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird das am 22.10.2019 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 12 O 106/19 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 17.200 € festgesetzt (Berufung der Klägerin = 2.572,70 €; Berufung der Beklagten = 14.627,30 €).
Die Revision wird zugelassen.
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