Oberlandesgericht Köln, 2020-07-03, 19 U 9/20

19 U 9/20Obergericht03.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 9/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-03

Aktenzeichen: 19 U 9/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0703.19U9.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.2019 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (Az.: 15 O 69/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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