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21 U 96/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-07-02, 21 U 96/19
Entscheidungsdatum: 2020-07-02
Aktenzeichen: 21 U 96/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0702.21U96.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 16.9.2019 (17 O 83/19) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des vorliegenden und des angefochtenen Urteils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages erbringt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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