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22 U 2/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-24, 22 U 2/20
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: 22 U 2/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0624.22U2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln (36 O 256/15) vom 02.12.2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis 500 EUR festgesetzt.
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