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16 U 192/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-17, 16 U 192/19
16 U 192/19Obergericht17.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-17
Aktenzeichen: 16 U 192/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0617.16U192.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des Klägers wird das am 16.07.2019 verkündete Urteil der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 30 O 266/18 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 20.610,45 € festgesetzt (Berufung des Klägers = 1.610,45 €; Berufung der Beklagten = bis zu 19.000 €).
Die Revision wird nicht zugelassen.
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