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1 RVs 77/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-06-09, 1 RVs 77/20
1 RVs 77/20Obergericht09.06.2020
Zur Auslegung des Begriffs „Teile der Bevölkerung“ in § 130 StGB.
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: 1 RVs 77/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0609.1RVS77.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: § 130 StGB
Zur Auslegung des Begriffs „Teile der Bevölkerung“ in § 130 StGB.
Das angefochtene Urteil wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn zurückverwiesen.
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