Oberlandesgericht Köln, 2020-05-20, 5 U 137/19

5 U 137/19Obergericht20.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 137/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-05-20

Aktenzeichen: 5 U 137/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0520.5U137.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14.06.2019 – 4 O 126/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das vorliegende Urteil und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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