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16 U 87/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-11, 16 U 87/19
16 U 87/19Obergericht11.05.2020
Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Wohnheimvertrages nach § 12 Abs. 1 WBVG wegen wiederholterr Bedrohung und Verletzung der körperlichen Integrität der Mitarbeiter und Bewohner
Entscheidungsdatum: 2020-05-11
Aktenzeichen: 16 U 87/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0511.16U87.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WBVG § 12 Abs. 1
Zu den Voraussetzungen der Kündigung eines Wohnheimvertrages nach § 12 Abs. 1 WBVG wegen wiederholterr Bedrohung und Verletzung der körperlichen Integrität der Mitarbeiter und Bewohner
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 02.04.2019 – 15 O 197/17 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, falls nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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