Oberlandesgericht Köln, 2020-05-07, 24 U 12/20

24 U 12/20Obergericht07.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 12/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-07

Aktenzeichen: 24 U 12/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0507.24U12.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Der Wert der Beschwer der Berufung der Beklagten gegen das am 18.12.2019 verkündete Teilurteil der 2.Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 2 O 66/19 - wird auf bis 500,00 € festgesetzt.

Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Teilurteil des Landgerichts Bonn wird gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

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