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9 U 171/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-05, 9 U 171/19
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 9 U 171/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0505.9U171.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.07.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 8 O 575/18 – abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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