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27 WF 31/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-05, 27 WF 31/20
27 WF 31/20Obergericht05.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 27 WF 31/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0505.27WF31.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Gehörsrüge des Antragsgegners vom 02.04.2020 gegen den Beschluss vom 17.03.2020 wird zurückgewiesen.
Die hilfsweise erhobene Gegenvorstellung des Antragsgegners vom 02.04.2020 wird ebenfalls zurückgewiesen.
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