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1 RVs 45/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-05-05, 1 RVs 45/20
1 RVs 45/20Obergericht05.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-05
Aktenzeichen: 1 RVs 45/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0505.1RVS45.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
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