Oberlandesgericht Köln, 2020-04-30, 25 U 43/19

25 U 43/19Obergericht30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 25 U 43/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-30

Aktenzeichen: 25 U 43/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0430.25U43.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 26.07.2019 (7 O 443/18) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 27.450,00 € festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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