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1 RVs 78/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-21, 1 RVs 78/20
1 RVs 78/20Obergericht21.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-21
Aktenzeichen: 1 RVs 78/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0421.1RVS78.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
In diesem Umfang wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.
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