Oberlandesgericht Köln, 2020-04-21, 1 RVs 78/20

1 RVs 78/20Obergericht21.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 78/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-21

Aktenzeichen: 1 RVs 78/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0421.1RVS78.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels wird das angefochtene Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

In diesem Umfang wird die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.

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