Oberlandesgericht Köln, 2020-04-15, 16 W 7/20

16 W 7/20Obergericht15.04.2020

Regest

Das Befangenheitsgesuch darf nicht dafür missbraucht werden, eine der Partei missliebige Prozessführung zu verhindern. Für die Überprüfung der Verfahrensführung des Gerichts und der materiellrechtlichen Auffassungen, die es seinen Entscheidungen zugrunde legt, sieht das Gesetz die Rechtsmittel in der Hauptsache vor.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 7/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-15

Aktenzeichen: 16 W 7/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0415.16W7.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 42 ZPO

Leitsätze

Das Befangenheitsgesuch darf nicht dafür missbraucht werden, eine der Partei missliebige Prozessführung zu verhindern. Für die Überprüfung der Verfahrensführung des Gerichts und der materiellrechtlichen Auffassungen, die es seinen Entscheidungen zugrunde legt, sieht das Gesetz die Rechtsmittel in der Hauptsache vor.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 21.2.2020 gegen den Beschluss des Landgerichts Bonn vom 10.2.2020 – 20 O 314/16 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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