Oberlandesgericht Köln, 2020-04-14, 6 U 289/19

6 U 289/19Obergericht14.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 289/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-14

Aktenzeichen: 6 U 289/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0414.6U289.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

  1. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 24.04.2020 wird aufgehoben.

  2. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 05.11.2019 (31 O 185/19) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  3. Die Antragsgegnerin erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats – auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens – Stellung zu nehmen.

  4. Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 240.000 € festgesetzt.

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