Oberlandesgericht Köln, 2020-04-09, 1 RVs 74/20

1 RVs 74/20Obergericht09.04.2020

Regest

Zu den Voraussetzungen, unter welchen eine Sendeanlage zum unbemerkten Aufnehmen des Bildes eines anderen "bestimmt" ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 RVs 74/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 1 RVs 74/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0409.1RVS74.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Normen: TKG, §§ 90 Abs. 1 S. 1, 148 Abs. 1 Ziff. 2 a)

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen, unter welchen eine Sendeanlage zum unbemerkten Aufnehmen des Bildes eines anderen "bestimmt" ist.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bonn zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.