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5 U 175/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-04-06, 5 U 175/19
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 5 U 175/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0406.5U175.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 16.08.2019 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts – 25 O 117/16 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).
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