Oberlandesgericht Köln, 2020-04-02, 2 Ws 651/19

2 Ws 651/19Obergericht02.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 651/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-02

Aktenzeichen: 2 Ws 651/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0402.2WS651.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Beschwerde wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem vormaligen Angeklagten darin entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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