Oberlandesgericht Köln, 2020-04-02, 12 U 90/19

12 U 90/19Obergericht02.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 90/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-02

Aktenzeichen: 12 U 90/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0402.12U90.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Parteien im Übrigen das Urteil des Landgerichts Köln vom 08.08.2019 - 20 O 435/18 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.781,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.01.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW A 1.6 l mit der Fahrzeugidentifikationsnummer B zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Hinsichtlich der Kosten erster Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Landgerichts. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 67 % und die Beklagte zu 33 %.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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