Oberlandesgericht Köln, 2020-03-30, 24 U 2/20

24 U 2/20Obergericht30.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 2/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-30

Aktenzeichen: 24 U 2/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0330.24U2.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 10.12.2019 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 206/19 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Aachen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz und für das Berufungsverfahren wird jeweils auf bis 35.000,00 € festgesetzt.

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