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1 U 95/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-27, 1 U 95/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-27
Aktenzeichen: 1 U 95/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0327.1U95.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 17.10.2019 – 18 O 338/16 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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