Oberlandesgericht Köln, 2020-03-27, 1 U 88/19

1 U 88/19Obergericht27.03.2020

Regest

1. Zur Deliktshaftung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeuges mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung. 2. Von einer sittenwidrigen Schädigung kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Erwerb des Fahrzeuges mehrere Monate nach dem Bekanntwerden des sog. "Abgasskandals" erfolgt. Auf die Kenntnis des Erwerbers kommt es dabei nicht an.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 88/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-27

Aktenzeichen: 1 U 88/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0327.1U88.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Normen: § 826 BGB; § 849 BGB; §§ 249 ff BGB; § 92 ZPO; § 291 ZPO

Leitsätze

  1. Zur Deliktshaftung aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bei Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeuges mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung.

  2. Von einer sittenwidrigen Schädigung kann nicht mehr ausgegangen werden, wenn der Erwerb des Fahrzeuges mehrere Monate nach dem Bekanntwerden des sog. "Abgasskandals" erfolgt. Auf die Kenntnis des Erwerbers kommt es dabei nicht an.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 02. Oktober 2019 – 10 O 206/19 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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