projekte
3 U 79/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-19, 3 U 79/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 3 U 79/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0319.3U79.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 03.05.2019 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn – Az. 31 O 4/19 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das angefochtene wie auch dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.