Oberlandesgericht Köln, 2020-03-09, 6 W 25/20

6 W 25/20Obergericht09.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 W 25/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-09

Aktenzeichen: 6 W 25/20

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0309.6W25.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom – 14 O 151/19 – abgeändert und es werden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.

Gegenstandswert: Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten erster Instanz

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