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6 W 25/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-09, 6 W 25/20
Entscheidungsdatum: 2020-03-09
Aktenzeichen: 6 W 25/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0309.6W25.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom – 14 O 151/19 – abgeändert und es werden dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
Gegenstandswert: Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten erster Instanz
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