Oberlandesgericht Köln, 2020-03-06, 19 U 214/19

19 U 214/19Obergericht06.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 214/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-06

Aktenzeichen: 19 U 214/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0306.19U214.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.08.2019 (5 O 549/18) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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