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9 U 77/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-03-03, 9 U 77/19
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 9 U 77/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0303.9U77.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 7.937,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2017 zu zahlen. Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
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