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19 Sch 20/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-02-28, 19 Sch 20/19
19 Sch 20/19Obergericht28.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-28
Aktenzeichen: 19 Sch 20/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0228.19SCH20.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Der Antrag des Antragstellers, den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts vom 15.10.2019 aufzuheben und festzustellen, dass das Schiedsgericht bestehend aus dem Schiedsrichter Herrn Rechtsanwalt N. I. als Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. K. W. und Herrn Rechtsanwalt Dr. L. S. A. als Beisitzer, unzuständig ist, wird zurückgewiesen.
Die Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsteller.
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