Oberlandesgericht Köln, 2020-02-27, 8 U 81/19

8 U 81/19Obergericht27.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 8 U 81/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 8 U 81/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0227.8U81.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 15.08.2019 – 7 O 364/18 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.