Oberlandesgericht Köln, 2020-02-19, 9 U 233/19

9 U 233/19Obergericht19.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 233/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-19

Aktenzeichen: 9 U 233/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0219.9U233.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.09.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 9 O 97/19 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 3.033,37 € festgesetzt.

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