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9 U 233/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-02-19, 9 U 233/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 9 U 233/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0219.9U233.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Beklagten gegen das am 19.09.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 9 O 97/19 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 3.033,37 € festgesetzt.
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