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27 U 52/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-02-19, 27 U 52/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: 27 U 52/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0219.27U52.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das am 19.07.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 16 O 406/18 – werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Klägerseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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