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13 W 7/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-02-18, 13 W 7/20
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 13 W 7/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0218.13W7.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 19. 12. 2019 – 86 O 102/18 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens gemäß Art. 29 EuGVVO wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte.
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