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7 U 311/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-02-11, 7 U 311/19
Entscheidungsdatum: 2020-02-11
Aktenzeichen: 7 U 311/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0211.7U311.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 O 153/19) vom 12.09.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.679,00 EUR festgesetzt.
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