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8 AR 10/20•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-29, 8 AR 10/20
Entscheidungsdatum: 2020-01-29
Aktenzeichen: 8 AR 10/20
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0129.8AR10.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Das Landgericht Köln wird als sachlich und örtlich zuständiges Gericht für den Rechtsstreit gegen alle drei Beklagte bestimmt. Dies gilt nicht für den mit Schriftsatz vom 06.01.2020 eingereichten Klageantrag zu 12), der sich gegen den Beklagten zu 1) richtet.
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