Oberlandesgericht Köln, 2020-01-20, 17 W 220/19

17 W 220/19Obergericht20.01.2020

Regest

Ein Zwischenurteil über die Leistung einer Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gesetzlichen Verfahrensgebühr entgegen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 220/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-20

Aktenzeichen: 17 W 220/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0120.17W220.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Normen: KV-GKG Nr. 1211

Leitsätze

Ein Zwischenurteil über die Leistung einer Prozesskostensicherheit steht einer Ermäßigung der gesetzlichen Verfahrensgebühr entgegen.

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten wird als unzulässig verworfen.

Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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