Oberlandesgericht Köln, 2020-01-14, 9 U 39/19

9 U 39/19Obergericht14.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 39/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-14

Aktenzeichen: 9 U 39/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0114.9U39.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.02.2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 308/18 – unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den bisher zugesprochenen Betrag i.H.v. 1.182,65 € hinaus einen weiteren Betrag i.H.v. 8.248,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 03.07.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

(Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen.)

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.