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7 U 311/19•Oberlandesgericht Köln, 2020-01-14, 7 U 311/19
Entscheidungsdatum: 2020-01-14
Aktenzeichen: 7 U 311/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2020:0114.7U311.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
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