Oberlandesgericht Köln, 2018-11-29, 24 U 56/18

24 U 56/18Obergericht29.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 56/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-29

Aktenzeichen: 24 U 56/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1129.24U56.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. März 2018 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 19 O 364/17 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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