18 Wx 18/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-10-07, 18 Wx 18/19
Oberlandesgericht Köln, 2019-10-07, 18 Wx 18/19
18 Wx 18/19Obergericht07.10.2019
Regest
Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 -, NZG 2016, 1064).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 Wx 18/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-07
Aktenzeichen: 18 Wx 18/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1007.18WX18.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 1068 BGB; § 161 HGB
Leitsätze
Die Bestellung eines Nießbrauchs an einem Kommanditanteil kann nicht in das Handelsregister eingetragen werden (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 31 Wx 204/16 -, NZG 2016, 1064).
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 4) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.06.2019 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Beschwerde haben die Beteiligten zu 1) bis 4) zu tragen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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