22 U 102/18•Oberlandesgericht Köln, 2019-10-02, 22 U 102/18
Oberlandesgericht Köln, 2019-10-02, 22 U 102/18
22 U 102/18Obergericht02.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 102/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-02
Aktenzeichen: 22 U 102/18
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:1002.22U102.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.02.2018 – 18 O 145/17 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden verurteilt, das Ladenlokal im Erdgeschoss A 89, B, zu räumen und nebst Schlüsseln an den Kläger herauszugeben.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000 € abzuwenden, wenn der Kläger nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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