3 U 107/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-09-30, 3 U 107/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 107/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-09-30
Aktenzeichen: 3 U 107/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0930.3U107.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
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- Der Antrag auf eine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
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- Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
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- Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 22.05.2019 – 12 O 107/18 – wird als unzulässig verworfen.
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- Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Berufungsklägerin auferlegt.
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- Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 19.556,00 € (für die Klage: 10.000,00 €; für die Widerklage: 9.556,00 €) festgesetzt.
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