6 U 57/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-09-27, 6 U 57/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 57/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-27
Aktenzeichen: 6 U 57/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0927.6U57.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: BGB § 826; BGB § 831; UWG § 16; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27
Tenor
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Die Berufung des Klägers gegen das am 22.02.2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 8 O 85/18 – wird zurückgewiesen.
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Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
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Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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