Oberlandesgericht Köln, 2019-09-02, 19 U 185/18

19 U 185/18Obergericht02.09.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 185/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-09-02

Aktenzeichen: 19 U 185/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0902.19U185.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19.10.2018 (10 O 419/17) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich die Vollstreckbarkeit nach diesem Beschluss richtet.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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