Oberlandesgericht Köln, 2019-08-29, 7 U 113/18

7 U 113/18Obergericht29.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 113/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-29

Aktenzeichen: 7 U 113/18

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0829.7U113.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.06.2018 - 5 O 440/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 152.561,36 EUR festgesetzt.

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