9 U 56/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-08-22, 9 U 56/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 56/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-22
Aktenzeichen: 9 U 56/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0822.9U56.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 16.04.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 4 O 404/17 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Gegenstandswert für die Berufungsinstanz wird auf 5.131,28 € festgesetzt.
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