Oberlandesgericht Köln, 2019-08-12, 5 W 22/19

5 W 22/19Obergericht12.08.2019

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 22/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-08-12

Aktenzeichen: 5 W 22/19

ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0812.5W22.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 8.6.2019 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.5.2019 - 3 O 334/18 – und die hilfsweise erhobene Gegenvorstellung werden als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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