5 W 22/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-08-12, 5 W 22/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 22/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-12
Aktenzeichen: 5 W 22/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0812.5W22.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Klägerin vom 8.6.2019 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2.5.2019 - 3 O 334/18 – und die hilfsweise erhobene Gegenvorstellung werden als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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