2 U 14/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-08-12, 2 U 14/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 14/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-12
Aktenzeichen: 2 U 14/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0812.2U14.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.02.2019 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln, 25 O 206/16, wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Nebenintervention zu tragen.
Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Köln ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten bzw. der Streithelferin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte oder die Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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