7 U 119/19•Oberlandesgericht Köln, 2019-08-06, 7 U 119/19
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 119/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-06
Aktenzeichen: 7 U 119/19
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0806.7U119.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 25.04.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen – 9 O 390/18 – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme – auch zu der Frage, ob die Berufung zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird – innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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