13 U 261/12•Oberlandesgericht Köln, 2019-07-24, 13 U 261/12
Oberlandesgericht Köln, 2019-07-24, 13 U 261/12
13 U 261/12Obergericht24.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 261/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-24
Aktenzeichen: 13 U 261/12
ECLI: ECLI:DE:OLGK:2019:0724.13U261.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des am 06.12.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln – 15 O 35/12 – abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollsteckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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